Der SSV M: Zuwendungsordnung

Ordnung des StadtSportVerband Monheim am Rhein

 

Die Zuwendungsordnung erfasst die wiederkehrenden und nicht regelmäßigen oder einmaligen Zahlungen des SSV M an einzelne seiner Mitgliedsvereine entweder auf Antrag derselben oder auf Veranlassung des geschäftsführenden Vorstands. Die Höhe der Zuwendung wie auch deren Änderungen erfolgen durch Beschluss des Vorstands.

Eine Überprüfung der Zuwendungsordnung sollte nach spätestens fünf Jahren durch den Vorstand vorgenommen werden.

1. Jubiläumszuwendungen:

Die Mitgliedsvereine des SSV M feiern i.d.R. ihre Gründungsjubiläen und laden in diesem Zusammenhang Vertreter/Vorstandmitglieder des SSV M ein. Im Sinne der Transparenzbemühungen des SSV M hat sich der Vorstand des SSV
M eine für alle Jubiläumsveranstaltungen gültige Richtlinie hinsichtlich der Höhe von Jubiläums-Zuwendungen gegeben. Diese kann nur durch einen Vorstandsbeschluss verändert werden.

Die Zuwendungen werden der Höhe nach gestaffelt:
Für 25-Jahrfeiern 50,00 €
Für 50-Jahrfeiern 100,00 €
Für 75-Jahrfeiern 150,00 €
Für 100-Jahrfeiern und mehr 200,00 €

Für weitere und andere Jubiläen bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.

 

2. Stadtmeisterschaften

Die Mitgliedsvereine des SSV M können Stadt-Meisterschaften durchführen, in denen sie Sportangebote für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Monheim am Rhein anbieten. Diese können auch als offene Stadtmeisterschaften für
Nicht-Bürger*innen der Stadt durchgeführt werden. Für diese Veranstaltungen stehen den Vereinen auf Antrag an den Vorstand des SSV M eine finanzielle Unterstützung zu.

Gegenwärtig beträgt die finanzielle Unterstützung 150,00 €

Beschlossen am 12.02.2019 durch den Vorstand des
StadtSportVerband Monheim am Rhein

Für den Vorstand

W. Götsch
(Geschäftsführer)

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