StadtSportVerband Monheim e.V. Liebermannweg 10, 40789 Monheim
Einladung zum Neujahrsempfang
des StadtSportVerband Monheim am Rhein
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erlaubt sich der Vorstand des StadtSportVerband Monheim am Rhein, Sie sehr herzlich zum Neujahrsempfang des Jahres 2020 einzuladen.
Der Empfang wird stattfinden
NRW-Förderprogramm „Sportstätten 2022“:
Informationsveranstaltung für Monheimer Sportvereine
Monheim am Rhein. Der StadtSportVerband Monheim (SSV M) erinnert die Sportvereine Monheims (bereits angeschrieben) an seine Informationsveranstaltung zum angelaufenen Sportstätten-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westphalen. Hier können sich alle Vereine informieren, die an bisherigen Veranstaltungen des Landes- oder Kreis-Sportbundes nicht teilnehmen konnten. Von besonderem Interesse dürften Hinweise des SSV M sein, wie Anträge zu dieser großzügigen Förderung zu stellen sind. Der SSV M wird diese in erster Instanz bearbeiten und priorisieren, bevor sie endgültig durch die Landesregierung entschieden werden. Antragsberechtigt sind alle lokalen Sportvereine, die im SSV M und/oder im Landessportbund gemeldet sind.
Ort und Zeit: Vereinsheim Tennisclub Blau-Weiß, Gastronomie „Balu“, Marderstraße 1a, Monheim am Rhein, am Freitag, 22. November 2019, um 19 Uhr.
gez.: Dietmar Dehne
(2. Beisitzer / Pressereferent des SSV M)
StadtSportVerband Monheim e.V. Liebermannweg 10, 40789 Monheim
An Alle Sport-Vereine in Monheim am Rhein
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- Monheim, 16. Oktober 2019
- Informationsveranstaltung am 22. November 2019
zum Thema „Moderne Sportstätten 2022“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie bzw. Ihren Verein zu einer Informationsveranstaltung des StadtSportVerband Monheim am Rhein zu den Förder-Richtlinien „Moderne Sportstätten 2022“ einladen.
Programmaufruf
Moderne Sportstätte 2022
Vom 19. September 2019
I. Handlungs- und Förderziele
Das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst insgesamt 300 Millionen EUR. Mit diesem Programmaufruf werden den Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden und Sportverbänden in Nordrhein-Westfalen (im Folgenden „Sportorganisationen“) in den nächsten vier Jahren Mittel für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen zur Verfügung gestellt.
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